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Position

8. Juli 2021

E10:

Erneuerbare Kraftstoffe als Beitrag zum Klimaschutz

  • 200.000 Tonnen CO2 Reduktion jährlich und de facto überall einsetzbar.

  • Bestmögliche Nutzung der heimischen Bioethanol-Produktion.

  • E10 reduziert Feinstaub-Emissionen bis zu 23%.


Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist die Einführung von E10 eindeutig festgehalten. Dies wurde auch im Rahmen des nationalen Energie- und Klimaplan als eine der Maßnahmen zur Erfüllung der Zielvorgaben im Verkehrs- und Transportsektor genannt.


Die ausstehende nationale Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001“ erfordert eine Anpassung der Kraftstoffverordnung. Diese Gelegenheit muss daher genutzt und E10 implementiert werden.


Reststoffbasierte Produktion

Heimisches Bioethanol wird zum überwiegenden Teil aus Reststoffen der Stärkeproduktion hergestellt. In Österreich wird zudem genügend Bioethanol hergestellt, um den Bedarf für eine 10%-Beimischung abzudecken.


Kein Haftungsrisiko

In vielen Ländern Europas ist E10 seit Jahren auf dem Markt. Mehr als 95% der Bestandsflotte sind mit E10 kompatibel. Frankreich hat darüber hinaus eine Liste aller E10-verträglichen Fahrzeuge in einem Gesetz verankert. Daher ist weiteres Zuwarten unverständlich und rasches Handeln gefragt.


Wer ökologisches Verhalten fördern will, der muss es auch zulassen. Nur eine Erhöhung der Beimengung von Biokraftstoffen führt zu einem phasing-out von fossilen Kraftstoffen.

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